Art 73b EG-V; Anh I RL 88/361/EWG des Rates vom 24. Juni 1988 zur Durchführung von Art 67 des Vertrages:
Art 73b EG-V steht einer nationalen Regelung der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Art entgegen, nach der eine Hypothek zur Sicherung einer in der Währung eines anderen MS zahlbaren Forderung in inländischer Währung eingetragen werden muß.