1. Verfassung
a) Vertrag von Amsterdam
Am 30. März wurden die beiden letzten noch ausständigen Urkunden über die Genehmigung des Vertrags von Amsterdam durch die betreffenden Volksvertretungen - und zwar handelte es sich um jene Frankreichs und Griechenlands - hinterlegt, so daß der Weg für sein Inkrafttreten am 1. Mai1) offen war.