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Stimmrecht des sich im Liquidationsausgleich befindlichen Alleingesellschafters

RechtsprechungZivilrecht, Gesellschaftsrechtwbl 1999/125wbl 1999, 181 Heft 4 v. 20.4.1999

§ 157 e Abs 3 KO; § 62 Abs 3 AO:

Im Liquidationsausgleich überträgt der Ausgleichsschuldner sein gesamtes Vermögen einem Sachwalter zur Verwertung. Der Sachwalter fungiert als Treuhänder in der Erscheinungsform der Ermächtigungstreuhand.

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