§ 157 e Abs 3 KO; § 62 Abs 3 AO:
Im Liquidationsausgleich überträgt der Ausgleichsschuldner sein gesamtes Vermögen einem Sachwalter zur Verwertung. Der Sachwalter fungiert als Treuhänder in der Erscheinungsform der Ermächtigungstreuhand.
§ 157 e Abs 3 KO; § 62 Abs 3 AO:
Im Liquidationsausgleich überträgt der Ausgleichsschuldner sein gesamtes Vermögen einem Sachwalter zur Verwertung. Der Sachwalter fungiert als Treuhänder in der Erscheinungsform der Ermächtigungstreuhand.