a) Art 93/2+3 und 173/4 EG-V:
EuG 11. 2. 1999, Rs T-86/96 (Arbeitsgemeinschaft Deutscher Luftfahrtunternehmen ua/Kom)
Über die Klage mehrerer deutscher Luftfahrtunternehmen und ihrer Interessenvertretung Arbeitsgemeinschaft Deutscher Luftfahrtunternehmen (ADL) gegen die KomE, mit der die Verlängerung der Sonderabschreibung für die Anschaffung neuer Luftfahrzeuge untersagt wurde, erkannte das EuG zu Recht: