a) Art 51 EG-V; Art 67 der VO (EWG) Nr 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern:
EuGH 25.2.1999, Rs C-320/95 (José Ferreiro Alvite)
Ein spanischer Arbeitnehmer, der seine ganze Berufslaufbahn in Großbritannien zurückgelegt und in Spanien nur sechs Monate Arbeitslosenunterstützung für heimgekehrte Wanderarbeitnehmer bezogen hatte, beantragte die spanische Unterstützung für Arbeitslose, die älter als 52 Jahre alt sind.