Art 2 und 7 der RL 90/314/EWG des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen:
EuGH 11.2.1999, Rs C-237/97 (AFS Intercultural Programs Finland ry)
Der von einer finnischen Gesellschaft ohne Erwerbszweck in Zusammenarbeit mit gleichgerichteten Einrichtungen in anderen Staaten betriebene Schüleraustausch wurde von den finnischen Behörden als Veranstaltung von Pauschalreisen gewertet, wogegen sich diese wegen der nach Art 7 der PauschalreiseRL zu stellenden Sicherheiten, die eine übermäßige Belastung darstellen würden, wandte.