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Öffentliche Auftragsvergabe: Keine ausreichende firmenmäßige Zeichnung des Angebotes

RechtsprechungZivil-, Handels- und Gesellschaftsrechtwbl 1999/84wbl 1999, 128 Heft 3 v. 20.3.1999

Punkte 3.2.5 (9), 4.5 ÖNORM A 2050:

Ein Angebot ist mit einem unbehebbaren Mangel behaftet und unverzüglich auszuscheiden, wenn es entgegen den der Angebotsaufforderung zugrundeliegenden Vergaberichtlinien und ÖNORM A 2050 nicht ausreichend firmenmäßig gefertigt ist.

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