a) Art 10, 11 und 12/1/a der RL 69/335/EWG des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital:
EuGH 17.12.1998, Rs C-236/97 (Aktieselskabet Forsikringsselskabet Codan)
Im Falle des Kaufes einer Gesellschaft, der durch Kapitalerhöhung der übernehmenden Gesellschaft und Ausgabe von Anteilsrechten an dieser an die Verkäufer bezahlt wurde, stellte sich die Frage, ob die RL über indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital neben der Besteuerung der Kapitalerhöhung auch die Besteuerung der Übertragung der Anteilsrechte gestatte. Der EuGH erkannte zu Recht: