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Dienstleistungsfreiheit und nationale Durchführung der Verpflichtung nach der PauschalreiseRL, Rückreise und Erstattung gezahlter Beträge sicherzustellen *)*)Vgl auch die auf den S 84-87 abgedruckten E des OGH sowie die E des VwGH auf S 87.

RechtsprechungEuroparechtwbl 1999/35wbl 1999, 68 Heft 2 v. 20.2.1999

Art 59 EG-V; Zweite RL 89/646/EWG des Rates vom 15. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute und zur Änderung der RL 77/80/EWG ; RL 92/49/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Direktversicherung (mit Ausnahme der Lebensversicherung) sowie zur Änderung der RL 73/239/EWG und 88/357/EWG (Dritte RL Schadenversicherung); Art 7 und 8 RL 90/314/EWG des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen (PauschalreiseRL):

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