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GmbH-Geschäftsführerhaftung und Beweislastverteilung

RechtsprechungHandels- und Gesellschaftsrechtwbl 1999/22wbl 1999, 37 Heft 1 v. 20.1.1999

§ 25 GmbHG:

Das Fehlschlagen unternehmerischer, durch den Geschäftsführer getroffener Entscheidungen, begründet noch keine Haftung des Geschäftsführers, weil andernfalls ihm das die Gesellschaft treffende Unternehmerrisiko aufgebürdet würde. Nur eine Verletzung branchen-, größen- und situationsadäquater Bemühungen ist dem Geschäftsführer als Pflichtverletzung vorwerfbar.

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