Änderungen im Gesellschaftsrecht
Deskriptoren: Euro; Stückaktie; Umstellung des Grundkapitals; Umstellung des Nennbetrags; Umstellung von Kapitalgesellschaften. EG-V: Art 102a - 109m; 1. Euro-VO; 2. Euro-VO; 1. Euro-JuBeG.
I. Einleitung
Die Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion und damit die Einführung des Euro als gemeinsame Währung der EU-Mitgliedstaaten rückt unaufhaltsam näher. Durch die Beschlüsse des Europäischen Rates in Madrid im Dezember 1995 und in Dublin im Dezember 1996 wurde für die im Vertrag von Maastricht festgelegte gemeinsame Währungspolitik ein mehrstufiges Verfahren zur Vollendung der Währungspolitik beschlossen: Der Europäische Rat beschloß am 3. Mai 1998 in London auf Grundlage der Konvergenzberichte der Kommission und des Europäischen Währungsinstituts welche Mitgliedstaaten die Voraussetzung für die Einführung der gemeinsamen Währung erfüllt, neben Österreich noch 10 andere Mitgliedstaaten1). Gleichzeitig wurden die Wechselkurse zwischen den nationalen Währungen fixiert, um Währungsspekulationen zu verhindern und am 1. Jänner 1999 wurden schließlich unwiderruflich die Umrechnungskurse der nationalen Währungen zum Euro festgelegt. Damit wurde der Euro zur offiziellen gemeinsamen Währung der teilnehmenden Mitgliedstaaten, wobei er während der Übergangsfrist nur als Buchgeld und daher nur im unbaren Zahlungsverkehr existiert und erst nach Ablauf der dreijährigen Übergangsfrist auch als Münzgeld im Zahlungsverkehr verwendet werden kann.