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Eintragung einer Betriebsübertragung ins Firmenbuch bei stiller Gesellschaft

RechtsprechungHandels- und Gesellschaftsrechtwbl 1999/371wbl 1999, 568 Heft 12 v. 20.12.1999

§ 3 Z 15 FBG; §§ 178 ff HGB; §§ 23 ff UmgrStG

Die Übertragung eines Betriebes oder Teilbetriebes, auf den die §§ 23 ff UmgrStG anzuwenden sind, ist auch dann ins Firmenbuch einzutragen, wenn diese in Form einer Einlage einer atypisch stillen Gesellschaft vorgenommen wird und nur der erwerbende Rechtsträger im Firmenbuch eingetragen ist. Die Eintragungspflicht ergibt sich aus § 3 Z 15 FBG.

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