1. Binnenmarkt
a) Elektronische Unterschriften
Am 27. Oktober billigte das EP die RL über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen1). Da diese Zustimmung des EP nach dem neuen Mitentscheidungsverfahren erfolgte, bedarf es keiner zweiten Lesung und die RL wird ohne weitere Verfahren mit der Veröffentlichung im ABl in Kraft treten. Mit dieser Gesetzgebung greift die Gemeinschaft mehreren MS vor, die derartige Maßnahmen beabsichtigten. Sie strebten zwar alle dasselbe Ziel, jedoch über unterschiedliche Wege an, was die Gefahr auseinanderlaufender Entwicklungen in einem Schlüsselbereich des Wachstums, der Beschäftigung und der Wettbewerbsfähigkeit in sich barg.