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Keine Eintragung eines Ergebnisabführungsvertrages ins Firmenbuch

RechtsprechungHandels- und Gesellschaftsrechtwbl 1999/341wbl 1999, 521 Heft 11 v. 20.11.1999

§§ 49 ff GmbHG; § 238 AktG, §§ 3 ff FBG:

Ein Ergebnisabführungsvertrag ist auch ohne Eintragung ins Firmenbuch wirksam. Er überlagert die Satzung in den betroffenen Punkten, derogiert sie sohin materiell. Eine Eintragung ins Firmenbuch ist mangels einer gesetzlichen Grundlage für die Eintragung nicht möglich.

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