a) Art 3 und 4 des durch Protokoll (Nr 14) dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten Abkommens zwischen den MS der EG mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland über die Sozialpolitik; RL 96/34/EG des Rates vom 3. Juni 1996 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Elternurlaub:
EuG 17. 6. 1998, Rs T-135/96 (Confederation generale des petites et moyennes entreprises et du patronat reel/Rat)