c) Art 17 der Sechsten RL 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der MS über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage:
EuGH 18. 6. 1998, Rs C-43/96 (Kom/Frankreich)
Art 237 des Anh II zum allgemeinen französischen Steuergesetz schreibt vor, daß der Erwerb von Fahrzeugen oder Maschinen gleich welcher Art zur Beförderung von Menschen keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug begründet. Ausgenommen sind Fahrzeuge für gewerbliche Beförderungen und Hubschrauber ohne Rücksicht auf ihre Verwendung. Darin sah die Kom einen Verstoß gegen Art 17/2 der Sechsten MwSt-RL, der einen umfassenden Vorsteuerabzug für Gegenstände und Dienstleistungen, die für besteuerte Umsätze verwendet werden, vorschreibe. Art 17/6 gestatte nur den Ausschluß des Vorsteuerabzugs für solche Aufwendungen, die keinen Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit haben.