Zusammenrechnung der Auftragswerte gleichartiger Lieferungen; Radlader, Förderbänder und Kompostwendemaschinen keine gleichartigen Lieferungen*)
§§ 5 Abs 1, 2, 5; 11 Abs 2 BVergG; 87 WRG:
Zusammenrechnung der Auftragswerte gleichartiger Lieferungen; Radlader, Förderbänder und Kompostwendemaschinen keine gleichartigen Lieferungen*)
§§ 5 Abs 1, 2, 5; 11 Abs 2 BVergG; 87 WRG: