b) Art 9 und 17 der Sechsten RL 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der MS über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage; Art 7 der Achten RL 79/1072/EWG des Rates vom 6. Dezember 1979 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der MS über die Umsatzsteuern - Verfahren zur Erstattung der MwSt an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige: