a) Art 85 EG-V; Art 51/1 des Protokolls über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaft vom 17. April 1957; Art 112/1/c der Verfahrensordnung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 19. Juni 1991:
EuGH 7. 5. 1998, Rs C-401/96 P (Somaco SARL/Kom)
Die Haupteinführer japanischer Kfz verpflichteten sich gegenüber den französischen Behörden, ihre Einfuhren auf 3% des Vorjahres zu begrenzen. Im Gegenzug teilten sie den Markt unter sich auf. Da dieses Verhalten auf den Druck der französischen Behörden zurückzuführen war, sah die Kom keinen Verstoß gegen Art 85.