1. Zusammenschlüsse
a) Zusammenschlüsse mit österr Beteiligung
Der Erwerb der Steyr-Gruppe durch den Kfz-Zulieferer Magna wurde von der Kom genehmigt, weil
sich die Tätigkeitsbereiche von Magna und Steyr nicht überschneiden, so daß es durch den Zusammenschluß nicht zur Zusammenzählung von Marktanteilen kommt und