b) Art 1/2 und 13/2 der RL 86/653/EWG des Rates vom 18. Dezember 1986 zur Koordinierung der Rechtsvorschriften der MS betreffend die selbständigen Handelsvertreter:
EuGH 30. 4. 1998, Rs C-215/97 (Barbara Bellone/Yokohama SpA)
Das italienische Gesetz 204/85 macht die Gültigkeit von Verträgen der Handelsvertreter und somit den Anspruch auf Vermittlungsvergütungen davon abhängig, daß diese in eine bei den Handelskammern geführte Liste eingetragen sind.