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5. Beihilfen

RechtsprechungEuroparecht*)wbl 1998/194wbl 1998, 260 Heft 6 v. 20.6.1998

Art 92/1, 93/2+3, 173 und 190 EG-V:

EuGH 2. 4. 1998, Rs C-367/95 P (Kom/Chambre Syndicale nationale des entreprises de transport de fonds et valeurs - Sytraval - und Brink's France SARL)

1987 wurde von der französischen Post eine Sondergesellschaft zur Beförderung von Wertgegenständen, Securipost, gegründet. Es wurden jedoch enge Beziehungen zur Post aufrechterhalten, welche nach Auffassung der Wettbewerber Beihilfenbestandteile enthielten: So wurden Postbedienstete abgestellt (die in den Postdienst zurückkehren konnten, wenn kein Bedarf mehr bestand, wodurch sie Securipost Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und ggf Abfertigungen ersparte), die Miete für die bereitgestellten Geschäftsräume lagen unter dem Marktpreis, ebenso die von den Postwerkstätten durchgeführten Wartungen und die Post gewährte zwei Vorschüsse.

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