Art 2 der 6. RL 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der MS über die Umsatzsteuern - Gemeinsames MwSt-System: einheitliche steuerliche Bemessungsgrundlage:
EuGH 28. 5. 1998, Rs C-3/97 (John Charles Goodwin - Edward Thomas Unstead)
In den Urteilen Einberger I und II, Happy Family und Witzemann hatte der EuGH zu Recht erkannt, daß bei Umsätzen mit verbotenen Gegenständen und Waren wie Betäubungsmitteln oder Falschgeld keine Abgaben erhoben werden können.