§ 1 UWG:
Wie es unzulässig ist, ganz allgemein - ohne konkrete Daten - zu behaupten, die eigene Ware oder Leistung sei besser als diejenige des Mitbewerbers, so ist es auch sittenwidrig, in derselben pauschalen Weise die Gleichwertigkeit des eigenen Produktes mit dem bekannten allgemein geschätzten Produkt eines anderen zu behaupten oder doch einen entsprechenden Eindruck hervorzurufen.