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4. Soziale Sicherheit

RechtsprechungEuroparecht€Der Bearbeitung des Themas liegt ein Auftrag des Salzburger Institutes für juristische Information und Fortbildung zugrunde.wbl 1998/77wbl 1998, 127 Heft 3 v. 20.3.1998

a) Art 48 - 51 EG-V, insbes Art 48/2 EG-V:

EuGH 2. 12. 1997, Rs C-336/94 (Eftalia Dafeki)

Die deutschen Sozialversicherungsträger machten die Erfahrung, daß griechische Wanderarbeitnehmer zwischen der Arbeitsaufnahme in Deutschland und dem Rentenantrittsalter übermäßig rasch altern. Dies führten sie darauf zurück, daß in Griechenland Geburtsurkunden durch einen Einzelrichter über Aussage zweier Zeugen berichtigt werden können.

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