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Keine notwendige Streitgenossenschaft bei Feststellungsklagen

RechtsprechungHandels- und Gesellschaftsrechtwbl 1998/59wbl 1998, 92 Heft 2 v. 20.2.1998

§§ 105, 124 HGB:

Für die Rechtsbeziehungen der Gesellschafter untereinander betreffende Streitigkeiten sind die Gesellschafter zuständig. Der Gesellschaft selbst kommt insoweit keine sachliche Legitimation zu.

§§ 223, 228 ZPO:

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