a) Art 6/1, 11/A/1/a, 12/3/a, Anh H der 6. RL 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der MS über die Umsatzsteuern (6. MwSt-RL):
EuGH 18. 12. 1997, Rs C-384/95 (Landboden-Agrardienste GmbH Co KG)
Als Gegenleistung für die Verpflichtung, zum Zwecke einer umweltfreundlichen Landwirtschaft die Kartoffelerzeugung um 20% zurückzufahren, erhielt ein deutscher Landwirt eine Entschädigung. Diese wollte das Finanzamt in den steuerbaren Umsatz einbeziehen. In der Auseinandersetzung darüber kam es zur Vorlage an den EuGH, der zu Recht erkannte: