vorheriges Dokument
nächstes Dokument

3. Steuern

RechtsprechungEuroparecht*)wbl 1998/53wbl 1998, 87 Heft 2 v. 20.2.1998

e) Art 10/1 und 12/1/e der RL 69/335/EWG des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital:

EuGH 2. 12. 1997, Rs C-188/95 (Fantask ua)

Art 10 will - im Lichte des letzten Erwägungsgrundes - verhindern, daß andere Steuern mit den gleichen Merkmalen wie die Gesellschafts- oder die Wertpapiersteuer beibehalten werden. Unter das Verbot des Art 10/c fallen insbesondere auch Eintragungsgebühren für die Gründung einer Kapitalgesellschaft oder die Erhöhung ihres Kapitals, die zwar nicht die Kapitalzuführung als solche belasten, aber an die damit verbundenen Förmlichkeiten geknüpft sind (Urteil Denkavit Internationaal). Die Gebühren für die Eintragung von Kapitalerhöhungen betreffen zwar nicht eine „der Ausübung einer Tätigkeit vorangehende Eintragung“ sondern eine solche, die die Fortführung der Tätigkeit betrifft und muß aus diesem Grunde gleich behandelt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!