Art 3 Abs 1 Nr 6 RL 79/112/EWG des Rates vom 18. Dezember 1978 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der MS über die Etikettierung und Aufmachung von für den Endverbraucher bestimmten Lebensmitteln sowie die Werbung hiefür (LebensmitteletikettierungsRL):