1. Binnenmarkt
a) Vereinfachung des Gemeinschaftsrechts
Zunächst einmal fielen die Anregungen Prof. Biebers1), die Gemeinschaftsverträge zu vereinfachen, auf fruchtbaren Boden. Ein - nunmehr amtlicher - Vereinfachungsvorschlag2) unterstützt vollinhaltlich das Bestreben einer Streichung hinfällig gewordener Bestimmungen des EG-, EGKS-, Euratomvertrags und der diesen beigefügten Anhänge und Protokolle, schreckt aber vor einer Neufassung zurück: Dies hätte zwar die Lesbarkeit verbessert; da aber die meisten Worte der bisherigen Fassung auf die Goldwaage gelegt wurden, hätten vielleicht einzelne Vereinfachungen weitreichende inhaltliche Änderungen nach sich gezogen. Die Vorsicht, mit der vorgegangen werden mußte, zeigt der Hinweis, „daß die Streichung hinfälliger Bestimmungen, in denen Fristen für die Verwirklichung bestimmter Maßnahmen der Gemeinschaft vorgesehen sind, nicht dazu führen kann, daß es ... nicht mehr möglich wäre ... die Nichteinhaltung der Frist geltend zu machen“.