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Gemeinden haben keine Parteistellung im elektrizitätsrechtlichen Vorprüfungsverfahren

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 1998/38wbl 1998, 52 Heft 1 v. 20.1.1998

§ 4 Krt ElektrizitätsG; § 4 StarkstromwegeG 1968:

Aus den in dieser Hinsicht gleichen Erwägungen wie zum Vorprüfungsverfahren iS § 4 StarkstromwegeG 1968 kommt den Gemeinden auch im Vorprüfungsverfahren gem § 4 Krt ElektrizitätsG keine Parteistellung zu.

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