§ 1153 ABGB; §§ 6 Abs 1, 27 Z 4 AngG:
Eine Verlagerung der Arbeitsstätte, die eine tägliche Anreisezeit von insgesamt 30 Minuten zur Folge hat, ist dem Arbeitnehmer zumutbar. Unterläßt er die Arbeitsleistung am neuen Arbeitsort, setzt er einen Entlassungsgrund.
OGH 11. 6. 1997, 9 Ob A 121/97b (OLG Innsbruck 14. 1. 1997, 15 Ra 183/96; LG Innsbruck 6. 9. 1996, 43 Cga 105/96)