b) Art 3/f+g, 5, 85 und 86 EG-V:
EuGH 1. 10. 1998, Rs C-38/97 (Autotrasporti Librandi Snc di Librandi FC/Cuttica spedizioni e servizi internazionali Srl)
1. Im Urteil Centro Servici Spediporto hatte der EuGH eine staatliche Regelung mit den Art 3/g, 5, 85, 86, 90 und 30 als vereinbar angesehen, nach der Frachtsätze durch die Behörden auf der Grundlage von Vorschlägen eines Ausschusses genehmigt und verbindlich erklärt werden, wenn sich dieser Ausschuß mehrheitlich aus Vertretern der öffentlichen Hand unter Beiziehung einer Minderheit von Vertretern der betreffenden Wirtschaftskreise zusammensetzt. Weiters war hervorgehoben worden, daß die endgültige Entscheidung in den Händen der Behörden verbleibt.