Art 1, 2, 4/1+2, 5/1, 12/1+2, 13 (aufgehoben) und Anh I+II der RL 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten:
EuGH 22. 10. 1998 Rs C-301/95 (Kom/Deutschland)
1. Die RL war nach ihrem Art 12/1 bis zum 3. Juli 1988 umzusetzen; das deutsche Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) trat jedoch erst am 1. August 1990 in Kraft. Der EuGH stellte somit die verspätete Umsetzung fest.