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Europarecht: Das Neueste auf einen Blick

Aufsätzewbl 1998, 524 Heft 12 v. 20.12.1998

1. Geistiges Eigentum

a) Das gemeinschaftliche Geschmacksmusterrecht

erblickte nach langen Geburtswehen1)1)Vgl wbl 1997, 195 und 502; 1998, 346. nun endlich das Licht der Welt2)2)RL 98/71/EG des EP und des Rates vom 13. Oktober 1998 über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen; die RL wurde im Vermittlungsverfahren beschlossen, wo das EP zwar nicht seinen Wunsch nach Zwangslizenzen an Mustern für Ausbesserungen durchsetzen, immerhin aber verhindern konnte, daß MS neue Verbote von Zwangslizenzen erlassen können - nur bestehende sollen aufrecht bleiben: Bericht A4-315/98 des Abg Medina Ortega vom 10. 9. 1998.. Dieses strebt keine umfassende Rechtsvereinheitlichung an, so daß es den MS weiterhin freisteht, Verfahrensvorschriften für die Eintragung, die Verlängerung der Schutzfrist und die Nichtigerklärung von Rechten an Mustern zu erlassen. Auf die Geschmacksmuster können auch noch andere Vorschriften wie über nicht eingetragene Rechte an Mustern, Marken, Patenten, Gebrauchsmustern, unlauteren Wettbewerb oder bürgerlich-rechtliche Haftung Anwendung finden.

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