vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Wettbewerbswidrigkeit „gefühlsbetonter Werbung“

Aufsätzevon Univ.-Ass. Dr. Eveline Artmannwbl 1998, 474 Heft 11 v. 20.11.1998

Anmerkung zu OGH 26. 5. 1998, 4 Ob 139/98i - Opferlicht

Deskriptoren: Gefühlswerbung; Koppelung; Life-style-Werbung; Sittenwidrigkeit; soziales Engagement. UWG: § 1.

In einer jüngst ergangenen Entscheidung1)1)OGH 26. 5. 1998, 4 Ob 139/98i = wbl 1998, 415 f. - Opferlicht. mußte sich der OGH erstmals mit der Wettbewerbswidrigkeit „gefühlsbetonter Werbung“ auseinandersetzen. Die Beklagten warben für wiederbefüllbare Opferlichter ua damit, daß sie den Wunsch hegen, die Wiederbefüllung und Verpackung der Opferlichter der Lebenshilfe zu übergeben, um behinderte Menschen zu unterstützen, und daß dies vorerst noch nicht möglich sei, weil sie noch zu wenige Kunden haben, so daß sich die Fremdarbeit infolge zu geringer Stückzahl nicht rentiere. Fraglich war, ob diese Ankündigung als gefühlsbetonte Werbung gegen das Sittenwidrigkeitsverbot des § 1 UWG verstößt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!