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Gemeinschuldnerin fehlt Beschwerdelegitimation gegen Bescheid betreffend Betriebsanlage, bei Nichteinhaltung der Bestimmungen über die Verständigung von der Hinterlegung

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 1998/337wbl 1998, 464 Heft 10 v. 20.10.1998

ist der Zustellvorgang unwirksam, kein Zukommen des Poststückes anzunehmen, mangels Vorliegen einer Fristversäumung keine Wiedereinsetzung bei rechtsunwirksamer Zustellung

§ 1 Abs 1 KO; § 360 GewO; §§ 7, 17, 19, 21 ZustellG:

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