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Verspätete Mitteilung der Schwangerschaft - Verlust des Kündigungsschutzes

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 1998/326wbl 1998, 454 Heft 10 v. 20.10.1998

§ 10 Abs 2 MSchG:

Die Arbeitnehmerin hat die Unkenntnis ihrer Schwangerschaft zu vertreten und verliert ihren besonderen Kündigungsschutz, wenn sie trotz gravierender Hinweise auf das Bestehen einer Schwangerschaft nicht umgehend für eine klarstellende ärztliche Untersuchung sorgt.

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