Art 13/1, 14/1 und 17/1 des Europäischen Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommen (EuGVÜ)
EuGH 3. 7. 1997, Rs C-269/95 (Francesco Benincasa/Dentalkit Srl)
Die Begriffe des EuGVÜ haben einen eigenständigen Gehalt, der aus den Zielen des Übereinkommens und nicht aus einem Rechtsvergleich abzuleiten ist (Urteile Bertrand und Shearson Lehman Hutton).