RL 80/777/EWG des Rates vom 15. Juli 1980 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der MS über die Gewinnung von und den Handel mit natürlichen Mineralwässern
EuGH 17. 7. 1997, Rs C-17/96 (Badische Erfrischungsgetränke GmbH Co KG/Land Baden-Württemberg)
Nach § 2/2 der deutschen Mineral- und Tafelwasser-VO ist erforderlich, daß Mineralwässer gewisse Bestandteile aufweisen, die eine gesundheitsfördernde Wirkung entfalten. Ein Wasser, dessen geringer Natrium- und Chloridgehalt als besonders geeignet für kochsalzarme Ernährung bezeichnet wurde, wurde nicht als Mineralwasser anerkannt.