a) Art 95 und Art 9-13 EG-V
EuGH 17. 7. 1997, Rs C-90/94 (Haahr Petroleum)
Zu den in Dänemark eingehobenen Hafengebühren wurde bis 1. April 1990 ein Zuschlag von 40% eingehoben. Angesichts der Gefahr, daß der dänische Binnenhandel unter dem Eindruck dieses Zuschlags auf andere Verkehrsträger ausweichen könnte, blieb er auf die Löschung und Verladung von Waren im Außenhandel beschränkt. Dazu stellte der EuGH fest: