1. Zusammenschlüsse
a) Die Änderung der ZusammenschlußVO
mit ihrem Kernstück der Senkung der Aufgreifschwellen1) wurde nunmehr im ABl veröffentlicht2). Der von der Kom um die Frage, welche Gemeinschaftsunternehmen nach der VO und welche nach Art 85 zu prüfen sind3), geknüpfte gordische Knoten wird durch die Feststellung zerschlagen, daß alle Vollfunktions-Gemeinschaftsunternehmen in den Anwendungsbereich der VO einzubeziehen sind, auch wenn sich bei Auswirkungen auf das Wettbewerbsverhalten der Mütter noch eine Prüfung nach Art 85 notwendig erweisen kann. Weitere Neuerungen betreffen die Berechnung des Umsatzes der Banken nach den Erträgen, eine Verbesserung der Verweisungsverfahren bei Beibehaltung des Grundsatzes der einzigen Anlaufstelle usw.