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Einheitliche Preise in Apotheken als Verhaltenskartell

RechtsprechungWettbewerbsrechtwbl 1997, 353 Heft 8 v. 20.8.1997

§§ 8a, 11, 18 Abs 3 KartG: Eine Verhaltensabstimmung liegt vor, wenn die Unternehmer wie hier die praktische Zusammenarbeit an die Stelle des mit Risken verbundenen Wettbewerbs treten lassen und mit der Koordinierung oder Fühlungnahme insoweit ihre Selbständigkeit aufgeben.

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