Art 30 ff EG-V; VO (EWG) 3330/91 des Rates vom 7. November 1991 über die Statistiken des Warenverkehrs zwischen MS
EuGH 25. 6. 1997, Rs C-114/96 (Rene Kieffer-Romain Thill)
Gegen die Verpflichtung zur Mitteilung ihrer Umsätze für die Zwecke der Handelsstatistik machten zwei Luxemburger Kfz-Händler geltend, daß diese als Maßnahme gleicher Wirkung anzusehen sei, da ihre Erfüllung die kostspielige Einstellung von Buchhaltungskräften erforderlich mache.