I. Einleitung
Das Wettbewerbs-DeregulierungsG 1992 erklärte Gewinnspiele, die bestimmte Wertobergrenzen in der Gewinnausschüttung nicht überschritten, als Ausnahme vom Zugabenverbot für zulässig1). Diese liberale Gestaltung des § 9a UWG führte in der Praxis unter den Herausgebern der großen österreichischen Tageszeitungen zu einem intensiven Wettbewerb durch Gewährung von immer bedeutenderen Zugaben2). Angesichts dieser Tatsache befürchtete der Gesetzgeber, daß kleinere Zeitungsunternehmer nicht in der Lage seien, diesem ruinösen Wettbewerb auf Dauer standzuhalten, so daß gegenüber den Printmedien die Liberalisierung schon nach einem Jahr wieder zurückgenommen wurde3). Bedenken gegen diese Sonderbehandlung periodischer Druckwerke hat der VfGH zum Schutz der Medienvielfalt verworfen4). In einem Verfahren vor dem HG Wien, in dem Familiapress den deutschen Bauer-Verlag klagt, da dieser in Österreich die mit Preisrätseln ausgestattete Wochenzeitschrift „Laura“ vertreibt, hat die zuständige Richterin dem EuGH die Frage vorgelegt, ob das Verbot von Preisrätseln in Printmedien mit dem Freien Warenverkehr vereinbar ist.