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Die Folgen des EuGH-Urteils „Familiapress“ für § 9a UWG€*)*) Abgedruckt in diesem Heft der wbl, S. 333.

Aufsätzevon Mag. Dr. Sascha Oliver Hödl**)**) Der Autor ist Rechtsanwaltsanwärter bei Heller, Löber, Bahn Partner in Wien und war als Praktikant im Juristischen Dienst der Europäischen Kommission an der Ausarbeitung der Stellungnahme der Kommission in der Rechtssache „Familiapress“ beteiligt. wbl 1997, 325 Heft 8 v. 20.8.1997

I. Einleitung

Das Wettbewerbs-DeregulierungsG 1992 erklärte Gewinnspiele, die bestimmte Wertobergrenzen in der Gewinnausschüttung nicht überschritten, als Ausnahme vom Zugabenverbot für zulässig1)1)Mit BGBl 1992/147 kundgemacht und gemäß Art II Abs 1 am 1. 4. 1992 in Kraft getreten. Kritisch dazuSchuhmacher, der von einem „radikalen Kahlschlag im Bereich des glückspielartigen Warenvertriebs“ sprach, WBl 1992, 114. . Diese liberale Gestaltung des § 9a UWG führte in der Praxis unter den Herausgebern der großen österreichischen Tageszeitungen zu einem intensiven Wettbewerb durch Gewährung von immer bedeutenderen Zugaben2)2)Vgl OGH 18. 5. 1993, 4 Ob 44/93, MR 1993, 159 - Krone Jocker, wo ein Gewinnspiel mit einer Gewinnchance auf S 750.000,- auf drei Spieltage mit S 250.000,- pro Spieltag aufgeteilt wurde, um die S 300.000-Schwelle nicht zu überschreiten; vgl auch OGH 13. 7. 1993, 4 Ob 60/93, MR 1993, 155 - Lot top.. Angesichts dieser Tatsache befürchtete der Gesetzgeber, daß kleinere Zeitungsunternehmer nicht in der Lage seien, diesem ruinösen Wettbewerb auf Dauer standzuhalten, so daß gegenüber den Printmedien die Liberalisierung schon nach einem Jahr wieder zurückgenommen wurde3)3)Mit der UWG-Novelle 1993 wurde die Ausnahmebestimmung des § 9a Abs 2 Z 8 UWG für Zugaben zu periodischen Druckwerken für ungültig erklärt, mit BGBl 1993/227 kundgemacht.. Bedenken gegen diese Sonderbehandlung periodischer Druckwerke hat der VfGH zum Schutz der Medienvielfalt verworfen4)4)VfGH 11. 3. 1994, G 73/93, 120/93, 146/93, 155/93, 229/93, 238/93, JBl 1995, 159.. In einem Verfahren vor dem HG Wien, in dem Familiapress den deutschen Bauer-Verlag klagt, da dieser in Österreich die mit Preisrätseln ausgestattete Wochenzeitschrift „Laura“ vertreibt, hat die zuständige Richterin dem EuGH die Frage vorgelegt, ob das Verbot von Preisrätseln in Printmedien mit dem Freien Warenverkehr vereinbar ist.

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