1. Verfassung
Der Europäische Rat einigte sich am 18. Juni 1997 über wesentliche, aber bei weitem nicht alle Inhalte eines neuen Vertrags. Was fehlt, sind jene Punkte, die einen neuen Vertrag angesichts der bevorstehenden Osterweiterung der Gemeinschaft durch schlankere Behörden und straffere Entscheidungsabläufe rechtfertigen sollte.