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Frühwarnsystem auch bei Kündigungen von geringfügig Beschäftigten

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 1997, 301 Heft 7 v. 20.7.1997

§ 45a AMFG: Die Meldepflicht bei beabsichtigter Kündigung einer größeren Anzahl von AN besteht auch, wenn geringfügig Beschäftigte (§ 5 Abs 2 AlVG) gekündigt werden sollen. Es besteht kein Anlaß, § 45a AMFG insoweit einschränkend zu interpretieren.

OGH 18. 12. 1996, 9 Ob A 2287/96f (OLG Innsbruck 17. 9. 1996, 15 Ra 124/96; LG Innsbruck 2. 5. 1996, 47 Cga 21/95)

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