Der EuGH stellte die Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen fest:
der RL 93/36/EWG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge durch FrankreichDer EuGH stellte die Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen fest:
der RL 93/36/EWG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge durch Frankreich