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5. Beihilfen

RechtsprechungEuroparechtwbl 1997, 294 Heft 7 v. 20.7.1997

a) Art 93/2 EG-V (weites Ermessen der Kom bei der Bewertung vielschichtiger wirtschaftlicher Zusammenhänge)

EuGH 15. 5. 1997, Rs C-355/95 P (Textilwerke Deggendorf).

Die Kom hatte mit E 86/509 eine Beihilfe an die Textilwerke Deggendorf für unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt. Zwei weitere BeihilfenE (91/391 und 92/330) verknüpften die Genehmigung der Beihilfen mit der Bedingung, daß zuvor die Rückzahlung der erstgenannten Beihilfen erfolgen müsse. Die dagegen eingebrachte Klage wurde vom EuG mit Urteil T-244 und 486/93 abgewiesen. Das dagegen eingelegte Rechtsmittel wurde vom EuGH ebenfalls abgewiesen:

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