Art 177 EG-V (Grundrechte als Rechtsquellen des Gemeinschaftsrechts) Art 48 und 52 EG-V (Freizügigkeit)
EuGH 29. 5. 1997, Rs C-299/95 (Friedrich Kremzow/Republik Österreich).
Ein Freiheitsentzug infolge einer strafrechtlichen Verurteilung ist zwar geeignet, die Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit zu behindern. Die rein denkmögliche Aussicht auf Ausübung dieses Rechts stellt aber noch keinen Bezug zum Gemeinschaftsrecht her, der eng genug wäre, um die Anwendung des Gemeinschaftsrechts zu rechtfertigen. Auch dienten die in Rede stehenden strafrechtlichen Bestimmungen (zur Ahndung von Mord und unrechtmäßigem Waffenbesitz) nicht der Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Normen. (Zum rechtlichen Hintergrund Zeder, ÖJZ 1996, 121 ff).